Unterhaltsvorschuß - Infos
Kurzinfo |
Unterhaltsvorschuß |
Wo |
Antrag beim Jugendamt. |
Wann |
Jederzeit nach der Geburt eines Kindes gültig ab Antragstellung, 3 Monate rückwirkend. |
Wieviel |
Entspricht in etwa dem Regelunterhalt. Kinder bis zu 6 Jahren: 133,00 Euro monatlich Kinder bis zu 12 Jahren: 180,00 Euro monatlich |
Wie lange |
Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, längstens jedoch 72 Monate. Kinder von 6-12 Jahren für höchstens 6 Jahre. |
Voraussetzungen |
Der andere Elternteil wohnt nicht im gleichen Haushalt und leistet keinen bzw. nur unregelmäßigen Unterhalt. Ein vollstreckbarer Unterhaltstitel liegt vor oder kann in Ausnahmefällen nicht beschaffen werden. Es besteht Rechtsanspruch. Der Elternteil ist alleinerziehend ! |
Weitere Informationen |
Bitte Broschüre anfordern |
