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Unterhaltsvorschuß - Infos

Kurzinfo

Unterhaltsvorschuß

Wo

Antrag beim Jugendamt.

Wann

Jederzeit nach der Geburt eines Kindes gültig ab Antragstellung, 3 Monate rückwirkend.

Wieviel

Entspricht in etwa dem Regelunterhalt.

Kinder bis zu 6 Jahren: 

133,00 Euro monatlich

Kinder bis zu 12 Jahren: 

180,00 Euro monatlich

Wie lange

Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, längstens jedoch 72 Monate.

Kinder von 6-12 Jahren für höchstens 6 Jahre.

Voraussetzungen

Der andere Elternteil wohnt nicht im gleichen Haushalt und leistet keinen bzw. nur unregelmäßigen Unterhalt. Ein vollstreckbarer Unterhaltstitel liegt vor oder kann in Ausnahmefällen nicht beschaffen werden. Es besteht Rechtsanspruch.

Der Elternteil ist alleinerziehend !

Weitere Informationen

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