Studieren mit Kind
Mitten im Studium/ Schule/ Ausbildung schwanger?
Diese Situation wirft eine Menge Fragen auf. Eine der wichtigsten ist: Wie steht es mit der finanziellen Sicherheit?
Eine Schwangerschaft ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nicht jede Studentin kann diese Mittel aufbringen. Damit werdende Mütter ihr Studium deswegen nicht abbrechen müssen, greift der Staat ihnen mit zusätzlichen Förderhilfen unter die Arme.
Für diesen Fall gibt es besondere Regelungen beim BAföG und im Sozialgesetzbuch SGB II und SGB XII;
-
Sie können ein Urlaubssemester auf Grund der Geburt des Kindes beantragen. Das Kind und Sie erhalten für den Zeitraum Leistungen nach dem SGB XII. Gemäß §19 SGB XII sind ihre Eltern in der Zeit nicht unterhaltspflichtig,
SGB II § 21 Abs., 17% Mehrbedarfszuschlag für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche (zusätzlich zum BAföG),
SGB II § 23 Abs.3 einmalige Leistungen wie Umstandskleidung, Erstausstattung des Babys, Hausrat (zusätzlich zum BAföG),
SGB II § 21, 36% Mehrbedarf als allein erziehende Studentin bis zum 7. Lebensjahr des Kindes (135,00 € zusätzlich zum BAföG),
Das Kind hat nach dem SGB XII einen eigenen Anspruch auf den Regelsatz in Höhe von 219,-- Euro bis zum 5. Lebensjahr, 251,--Euro bis zum 14. Lebensjahr und ab dem 14. Lebensjahr 287,--Euro
und der Hälfte der Miete und Heizkosten (Mutter plus Kind)
Für BAföG Empfangerinnen im Studium gelten besondere Regelungen:
Die Dauer der Ausbildungsförderung wird für eine "angemessene Zeit" (§15 Abs.3Nr.5BAföG) verlängert.
Als angemessen gilt:
- ein Semester für die Schwangerschaft
- je ein Semester pro Lebensjahr des Kindes
- ein Semester für das 6. und 7. Lebensjahr
- ein Semester für das 8. bis 10. Lebensjahr
- Die Verlängerung der Förderhöchstdauer wird als Zuschuss geleistet
- Ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113€ für das erste Kind und 85€ für jedes weitere Kind - wird als Zuschlag gewährt und nicht als Darlehn
Weitere finanzielle Hilfen können Sie beantragen bei:
- der Bundesstiftung Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens,
- sowie z.B. Landesstiftungen.
