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Sozialleistungen für schwangere Ausländerinnen und Asylbewerberinnen

Grundsätzlich sind Art und Höhe der Unterstützung abhängig von Ihrem "Aufenthaltsstatus" bzw. der Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung.

Ob und welche Leistungen Sie bekommen, richtet sich danach, ob Sie zum Beispiel auf Dauer Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ob Sie sich vorübergehend hier aufenthalten - oder ob Sie beispielsweise in einem Asylanerkennungsverfahren sind. Hilfen und Leistungen sind darüber hinaus davon abhängig, ob sie alleinerziehend sind oder sehr wenig Geld haben. Die nachfolgende Tabelle hilft, Fragen nach Höhe und Formen der Unterstützung zu beantworten. Dabei kann es in Einzelfällen noch weitere Hilfen geben, die hier nicht genannt sind.

Überblick über mögliche finanzielle Hilfen und die Bedingungen, die dafür erfüllt werden müssen:

Status

Finanzielle Hilfen / Leistungen

Aufenthaltsberechtigung/ Aufenthaltserlaubnis

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie weitere medizinische Betreuungen; Übernahme der Entbindungskosten, wenn Sie Mitglied in einer Krankenkasse bzw. familienversichert sind oder ALG II beziehen.

Aufenthaltsberechtigung/ Aufenthaltserlaubnis

Kindergeld:

184,- Euro pro Monat für das 1., 2. und 
190,- Euro für das 3. Kind
215,- Euro für jedes weitere Kind

Aufenthaltsberechtigung/ Aufenthaltserlaubnis:

  • aber nicht erwerbstätig
  • oder nicht mehr als 30 Stunden/ Woche.
  • 300 Euro des Elterngeldes werden nicht auf das Familieneinkommen/ Sozialgeld oder ALG II angerechnet.

Elterngeld:

12 Monate 65 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (maximal 1800 €)    oder 
ein Jahr 300 Euro pro Monat - wird bei ausschließlichem ALG II Bezug vor der Schwangerschaft als Einkommen angerechnet.

Zwei Partnermonate können hinzu kommen.

Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsbefugnis,
Aufenthaltsgestattung,
Duldung,
vorläufige Aufenthalts-
genehmigung

Leistungen von der Krankenkasse, dem Sozialamt oder von der zuständigen Behörde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

(Asyl-BLG) von der ersten Vorsorgeuntersuchung bis zur Geburt.

Aber: Kein Kinder- und Elterngeld!

Wenn Sie Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asyl-BLG) erhalten, dann gilt diese Regelung unter Umständen eingeschränkt.

Touristin

Keine staatliche/n Hilfen / Unterstützung, d.h., die Kosten für die medizinische Versorgung müssen selbst getragen werden. Deshalb sollte - wenn möglich - vor der Geburt eine eigene, gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

In besonderen Notfällen hilft auch das örtliche Sozialamt

Wenn Sie ...

...erwerbstätig sind und Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen:

bekommen Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsurlaub;

bei einer Mehrlingsgeburt erhalten Sie nach der Geburt zusätzlich vier Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, um den der Mutterschaftsurlaub nicht in Anspruch genommen werden konnte. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Nettolohns.

...Erziehungsurlaub machen wollen (möglich bis zu drei Jahre pro Kind):

bleibt Ihre Stelle in dieser Zeit für Sie erhalten, sofern sie nicht befristet ist.

 

Achtung: Alle hier aufgeführten Leistungen beziehen sich auf den Zeitpunkt 01.01.2012. Sie können sich jederzeit ändern! Sie gelten für Ausländerinnen und Deutsche gleichermaßen.

 

übrigens ...

In besonderen finanziellen Notlagen kann Ihnen die Bundesstiftung "Mutter und Kind" helfen. Die Beraterinnen in den Schwangerschaftsberatungsstellen informieren Sie über die Voraussetzungen der Bundesstiftung, die Höhe einer möglichen finanziellen Unterstützung und sind Ihnen oftmals bei der Antragstellung behilflich.

Über die Bundesstiftung gewähren Ihnen auch kirchliche und andere nicht-staatliche Initiativen und Organisationen Unterstützung. Welche staatlichen und nicht-staatlichen Hilfsangebote es im einzelnen gibt, darüber informieren die Ansprechpartnerinnen in den Beratungsstellen.

Diese Tabelle und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre für Migrantinnen, die in englischer, französischer, türkischer, serbokroatischer und arabischer Ausgabe erschienen ist und wichtige Fragen rund um das Thema Schwangerschaft verständlich und übersichtlich beantwortet. Sie ist herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und wird unterstützt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Als erste Veröffentlichung dieser Art ist sie kostenlos bei der BzgA zu beziehen.