Schwangerschaftsabbruch in Europa
Obwohl in den meisten europäischen Ländern sachgemässe Schwangerschaftsabbrüche auf legalem Weg erlaubt und möglich sind, stellen konservative, soziale und politische Kräfte das Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch weiterhin ständig in Frage. Da in vielen Teilen Europas Sexualerziehung und Einrichtungen für Familienplanung noch sehr mangelhaft sind, ist für viele europäische Frauen der Schwangerschaftsabbruch eine Möglichkeit der Familienplanung.
Bei den Voraussetzungen die einen Abbruch erlauben, kann grob zwischen vier verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterschieden werden:
o Auf Wunsch Norwegen, Schweden, Dänemark, Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Tschechien, Slovakei, früh. Jugoslawien, Rumänien, Griechenland, Albanien, Türkei, G.U.S., Bulgarien,Schweiz, Spanien. Frauen haben das gesetzlich verankerte Recht, alleine über den Abbruch ihrer Schwangerschaft zu entscheiden (Fristenregelung innerhalb der ersten 12 Wochen, Ausnahme Schweden u. Niederlande, Spanien seit 2009 bis zur 14. Woche). |
o Grosszügig Finnland, Island, Großbritannien, Luxemburg, Ungarn, Zypern. Medizinische, sozialmedizinische und soziale Gründe werden akzeptiert. |
o Begrenzt
Portugal Nur eng definierte Umstände rechtfertigen einen Schwangerschaftsabbruch. |
o Sehr streng Irland, Nordirland, Malta, Polen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur dann gesetzlich erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine unmittelbare Gefährdung für das Leben der Frau darstellt. |
