Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß für Erwerbstätige |
|
Wo |
Bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, für privat versicherte Frauen ist das Bundesversicherungsamt in 10785 Berlin, Reich-Pietsch-Ufer 72-76 zuständig. |
Wann |
Zu Beginn der gesetzlichen Schutzfrist, 6 Wochen vor der Entbindung. |
Wieviel |
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13,- Euro pro Tag (bis zu 385,- Euro mtl.). Der Arbeitgeber stockt auf den vorherigen Nettoverdienst auf. Privatkassen zahlen in der Regel einmalig 205,- Euro. |
Wie lange |
Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d.h. 6 Wochen vor der Geburt und 8 (bei komplizierten Mehrlingsgeburten 12) Wochen nach der Geburt. |
Voraussetzungen |
Bescheinigung durch Ärztin/Arzt über den voraussichtlichen Geburtstermin, nach der Entbindung Vorlage der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse. |
