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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß für Erwerbstätige

Wo

Bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, für privat versicherte Frauen ist das Bundesversicherungsamt in 10785 Berlin, Reich-Pietsch-Ufer 72-76 zuständig.

Wann

Zu Beginn der gesetzlichen Schutzfrist, 6 Wochen vor der Entbindung.

Wieviel

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13,- Euro pro Tag (bis zu 385,- Euro mtl.). Der Arbeitgeber stockt auf den vorherigen Nettoverdienst auf. Privatkassen zahlen in der Regel einmalig 205,- Euro.

Wie lange

Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d.h. 6 Wochen vor der Geburt und 8 (bei komplizierten Mehrlingsgeburten 12) Wochen nach der Geburt.

Voraussetzungen

Bescheinigung durch Ärztin/Arzt über den voraussichtlichen Geburtstermin, nach der Entbindung Vorlage der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse.