Kosten des Abbruchs ohne Indikation
Die Kosten für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation muß die Frau selbst tragen. Verfügt sie persönlich jedoch über ein geringes oder kein Einkommen, kann sie eine KostenÜbernahme über die jeweiligen Bundesländer beantragen. Die Abwicklung des Verfahrens übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen.
Aufrechnung der Einkünfte für die Beantragung der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch
| --- WEST --- | |
| Grundbetrag (netto) | 1011,-- Euro |
Anrechnungsfähig:
| Kaltmiete über 297,-- Euro bis max. 594,-- Euro | .................. Euro |
| Kinderfreibetrag pro Kind 239,-- Euro | .................. Euro |
| Kredite | .................. Euro |
| anzuerkennendes Nettoeinkommen | .................. Euro |
| --- OST --- | |
| Grundbetrag (netto) | 1011,-- Euro |
Anrechnungsfähig:
| Kaltmiete über 271,-- Euro bis max. 568,-- Euro | .................. Euro |
| Kinderfreibetrag pro Kind 239,-- Euro | .................. Euro |
| Kredite | .................. Euro |
| anzuerkennendes Nettoeinkommen | .................. Euro |
