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Kosten des Abbruchs ohne Indikation

Die Kosten für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation muß die Frau selbst tragen. Verfügt sie persönlich jedoch über ein geringes oder kein Einkommen, kann sie eine KostenÜbernahme über die jeweiligen Bundesländer beantragen. Die Abwicklung des Verfahrens übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen.

 

Aufrechnung der Einkünfte für die Beantragung der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch

--- WEST ---
Grundbetrag (netto) 1011,-- Euro

Anrechnungsfähig:

Kaltmiete über 297,-- Euro bis max. 594,-- Euro .................. Euro
Kinderfreibetrag pro Kind 239,-- Euro .................. Euro
Kredite .................. Euro
anzuerkennendes Nettoeinkommen .................. Euro
Stand: 07/11 (wird in jedem Jahr zum 01.07. geändert)

 

--- OST ---
Grundbetrag (netto) 1011,-- Euro

Anrechnungsfähig:

Kaltmiete über 271,-- Euro bis max. 568,-- Euro .................. Euro
Kinderfreibetrag pro Kind 239,-- Euro .................. Euro
Kredite .................. Euro
anzuerkennendes Nettoeinkommen .................. Euro
Stand: 07/11 (wird in jedem Jahr zum 01.07. geändert)