Selbst­verständnis

Wir beraten neutral. Aber wir haben eine klare Haltung. Wir finden: Jede*r hat ein Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung. Auf Verhütung. Auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch. Auf angemessene Unterstützung als Familie. Unsere fachpolitischen Positionen finden Sie hier.

Selbstverständ­nis der AWO-Beratungs­stellen

Wir beraten ergebnisoffen aus der Perspektive der Beratungssuchenden. Dabei sind wir offen für alle Menschen und legen deshalb auch Wert auf möglichst diverse Beratungsteams. Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe bieten, keine Bevormundung, keine Almosen. Ziel unserer Beratung ist es, Menschen zu stärken. Wir begleiten Entscheidungsprozesse. Und wir finden, dass Menschen auch das Recht haben, eine von außen betrachtet „falsche“ Entscheidung zu treffen.


Unsere sozialpolitische Position zum §218 StGB (Straf­gesetz­buch)

Wir machen uns stark für das Selbstbestimmungsrecht und die Selbstverantwortung der Menschen, die in unsere Beratung kommen. Damit treten wir auch ein für den vom Bundesverfassungsgericht zum §218 geforderten „Schutz und die Achtung der Menschenwürde der Frau, vor allem für ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie ihr Persönlichkeitsrecht“ (Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts vom 18.05.1993). Wir nehmen Frauen in ihrer Verantwortung und ihrem Recht auf Selbstbestimmung ernst.
Laut Gesetz sollen wir Frauen in der Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffen beraten, zugleich jedoch das ungeborene Leben schützen. Diesem Widerspruch begegnen wir in der Praxis mit einem ganzheitlichen und wertschätzenden Beratungsansatz. Wir respektieren die vielfältigen Bedingungen, die dazu führen, dass sich Frauen für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft entscheiden.

Der Schwangerschaftsabbruch ist nach §218 StGB noch immer rechtswidrig. Aus unserer Sicht muss sich das ändern. Niemand darf verpflichtet werden, eine Schwangerschaft im eigenen Körper auszutragen. Die Zwangsberatung vor einem Abbruch halten wir nicht für zielführend. Psychosoziale Beratung muss freiwillig sein, um wirklich etwas zu bewirken.
In der Auseinandersetzung um §219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) setzen wir uns für das volle Informationsrecht von Frauen ein, ebenso wie für die Berufsfreiheit von Ärzt*innen und fordern deshalb eine Streichung des §219a StGB ebenso wie des gesamten §218 StGB. Der Schwangerschaftsabbruch sollte aus unserer Sicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Ungewollt schwangere Frauen dürfen nicht kriminalisiert werden, sondern sollten die bestmögliche medizinische Versorgung und – wenn sie sie brauchen – psychosoziale Beratung erhalten.

Als sozialpolitischer Verband setzen wir uns auch für bessere Rahmenbedingungen für Familien ein, damit sich niemand aus ökonomischen Gründen oder wegen fehlender Kinderbetreuung gegen eine Schwangerschaft entscheiden muss, die eigentlich willkommen wäre.


Unsere Position zu pränatal­diagnos­tischen Verfahren

Die Bandbreite pränataldiagnostischer Untersuchungen nimmt stetig zu. Dabei steht in der Regel die Diagnose nicht behandelbarer „Abweichungen“ wie Trisomie 21 im Fokus. Die Ergebnisse führen in vielen Fällen zum Abbruch der Schwangerschaft. Invasive Untersuchungsverfahren führen auch zum Verlust teils lang ersehnter Schwangerschaften.
Als sozialpolitischer Verband halten wir jedes Leben für lebenswert. Und machen uns dafür stark, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um ihr Familienleben genießen zu können. Selbstverständlich unterstützen wir die Selbstbestimmung schwangerer Menschen immer dann, wenn es um die individuelle Entscheidung für oder gegen das Fortsetzen dieser einen Schwangerschaft geht. Die routinemäßige Verhinderung von „Behinderungen“ durch gesellschaftliche Entscheidungen wie die Finanzierung und Empfehlung von Screening-Untersuchungen für alle Schwangeren lehnen wir hingegen ab.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern persönlich. Anonym und kostenlos. Wertschätzend und empowernd.