Logo

Hilfe in besonderen Lebenslagen - Einmalige Beihilfe

Kurzinfo einmalige Beihilfen
Wo Antrag beim Arbeitsamt (ARGE,Jobcenter)/ Sozialamt, persönlich
Wann Muß vor der Geburt eines Kindes beantragt werden.
Wieviel/Was z.B. Babyausstattung, Kinderbett, Kinderwagen, Schwangerschaftskleidung.
Wie lange einmalig
Voraussetzungen Personen mit geringem Einkommen (Auszubildende, Studierende, ALG II- Sozialgeldempfängerinnen)
Die benötigten Dinge müssen vor dem Kauf beantragt werden.
Weitere Informationen Weitere Infos in der Broschüre
"SGB II Grundsicherung für Arbeitslose"

Muster - Antrag auf "Einmalige Beihilfen"

Absender:                 Dortmund, den ...
Marion Muster
Musterstr.4

44144 Dortmund

 

ARGE Dortmund
Luisenstr. 11-13

44137 Dortmund

 

Antrag auf einmalige Beihilfen für Säuglingserstausstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß SGB II §23 Abs.3 Satz 2 einmalige Beihilfen für die Säuglingserstausstattung, da der Geburtstermin meines Kindes der (hier Datum eintragen) ist und ich die benötigten Sachen nicht aus eigenen Mitteln anschaffen kann.

Ich bitte um Prüfung meines Antrages und einen schriftlichen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

 

Muster:

Absender:                     Dortmund, den ...
Christina Muster
Musterstr.5

44137l Dortmund

 

ARGE Dortmund
Luisenstr. 10

44137 Dortmund

 

Antrag auf einmalige Beihilfen - Schwangerschaftsbekleidung -

Aktenzeichen: ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Schwangerschaftsbekleidung gemäß SGB II §23 Abs.3, da der Geburtstermin meines Kindes der ............. (Datum eintragen) ist.

Ich bitte um Prüfung meines Antrages und um einen schriftlichen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

 

BERECHNUNG ZUM ARBEITSLOSENGELD II
Beispiel: Alleinerziehende, schwangere Frau mit drei Kindern

I. Bedarf (west)

Regelsätze des Arbeitslosengelde II Beispiel Persönlich
Regelsatz Haushaltsvorstand 374,00 Euro 374,00 Euro
Regelsatz Partner   Euro
Regelsatz Kind bis 5 Jahren 219,00 Euro Euro
Regelsatz Kind ab 6 Jahren 251,00 Euro  Euro
Regelsatz Kind ab 14 Jahren 287,00 Euro  Euro
Regelsatz Kind   Euro
Mehrbedarf Schwangerschaft 17% 64,00 Euro Euro
Mehrbedarf für Alleinerziehende 36% 1 Kind bis 7 Jahre 135,00 Euro Euro
Miete incl. Nebenkosten 368,00 Euro Euro
Heizungspauschale 90,00 Euro Euro
Bedarf: 1788, 00Euro Euro

 

II. Einkünfte

  Beispiel Persönlich
Kindergeld 558,00 Euro Euro
Wohngeld Euro Euro
Lohn/Gehalt Euro Euro
Arbeitslosengeld Euro Euro
Unterhaltsvorschuß 133,-- Euro Euro
Einkünfte: 691,00 Euro Euro

 

III. Hilfebedarf:

  Beispiel Persönlich
I. Bedarf 1788,00 Euro Euro
II. Einkünfte abzügl. -691,00 Euro Euro
III. Hilfebedarf 1097,00 Euro Euro

 

Regelsätze für Kinder:

1 Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 219,00 Euro
 ab dem 6. Lebensjahres 251,00 Euro
ab dem 14. Lebensjahr 287,00 Euro

Regelsätze 1/12