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Häufig gestellte Fragen FAQ

Wann kann ich eine Hebamme in Anspruch nehmen?

Hebammen unterstützen werdende Eltern in der Schwangerschaft, bei Geburt und während des Wochenbetts.

Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu Hebammen und Familienhebammen:

http://www.familienhebammen.de/

http://familienhebamme.de/institutionen.php

Ist in Deutschland ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich?

Ja, die Einhaltung verschiedener Bedingungen ist notwendig (siehe auch unter "Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt"?)

Muss eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen?

Wenn sie wenig oder gar nichts verdient, werden die Kosten nach Antragstellung übernommen.(siehe auch unter "Kosten").

Gibt es eine leichtfertige Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch?

Nein, die Erfahrungen in Schwangerschaftsberatungsstellen zeigen, dass es keine leichtfertigen Entscheidungen gibt. Von Leichtfertigkeit können nur Männer und Frauen sprechen, die noch nie selbst mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert waren. Eine ungewollte Schwangerschaft kann für eine Frau eine Notlage bedeuten.

Braucht eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen will, die Genehmigung von ihrem Mann oder Freund?

Nein, denn die letzte Entscheidung kann nur die schwangere Frau treffen. Es kann aber der Frau helfen, über ihre Entscheidung zu sprechen und bei Beratungen eine Vertrauensperson mit zu nehmen.

Wie kommt es zur ungewollten Schwangerschaft!

Erklärungen können sein

Was muß ich während der Schwangerschaft beachten?

Während der Schwangerschaft sind seitens der Krankenkassen 12 Vorsorgeuntersuchungen möglich, die durch eine/n Gynäkolog/in/en oder/und eine Hebamme durchgeführt werden (siehe auch unter "Wie geht es weiter mit der Schwangerschaft").

Welche finanziellen Hilfen kann ich im Einzelfall bekommen, wenn ich mich für ein Kind entscheide?

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, einmalige Beihilfen von der ALG II Behörde, Wohngeld, Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens". Über die zutreffenden Möglichkeiten beraten wir in unseren Beratungsstellen (siehe auch unter "Finanzielle und andere Hilfsmöglichkeiten").

Wie oft muß die "Pille" zur Verhütung von der Frau eingenommen werden?

Jeden Tag ein Mal am besten zur gleichen Zeit.

Wo bekommt man die Pille?

Der Arzt verordnet die Pille und das Rezept wird in der Apotheke eingelöst.

Wodurch unterscheidet sich die "Minipille" von der "Pille"?

Sie muß viel pünktlicher eingenommen werden und verhütet auf andere Weise die Schwangerschaft.

Wann sollte die "Minipille" eingenommen werden?

Immer zum gleichen Zeitpunkt - sehr pünktlich.

Was sind Schaumzäpfchen?

Ein relativ unsicheres Verhütungsmittel.

Wie lange kann eine "Spirale" als Verhütungsmittel in der Gebärmutter bleiben?

1-5 Jahre je nach Spirale.

Was ist ein Diaphragma?

Eine Gummikappe, die als Verhütungsmittel in der Scheide angewendet wird.

Wer paßt ein Diaphragma an?

Niedergelassene Gynäkologen/Gynäkologinnen, manche Hebammen und zum Beispiel eine Ärztin in unseren Beratungszentren (z.B. Lore Agnes Haus in Essen). (siehe auch unter Verhütung)

Wie lange wird Elterngeld bezahlt?

"Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann längstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeiträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen." Broschüre "Das neue Elterngeld" Umsetzung in die Praxis vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend S. 24