Häufig gestellte Fragen FAQ
- zum Schwangerschaftsabbruch,
- zur Schwangerschaft (auch ungewollte),
- zu finanziellen Hilfen und
- zu Verhütung.
Hebammen
unterstützen werdende Eltern in der Schwangerschaft, bei Geburt und während des
Wochenbetts.
Jede
Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in
Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der
Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der
Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über
ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.
Auf den
folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu Hebammen und
Familienhebammen:
http://www.familienhebammen.de/
http://familienhebamme.de/institutionen.php
Ist in Deutschland ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich?
Ja, die Einhaltung verschiedener Bedingungen ist notwendig (siehe auch unter "Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt"?)
Muss eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen?
Wenn sie wenig oder gar nichts verdient, werden die Kosten nach Antragstellung übernommen.(siehe auch unter "Kosten").
Gibt es eine leichtfertige Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch?
Nein, die Erfahrungen in Schwangerschaftsberatungsstellen zeigen, dass es keine leichtfertigen Entscheidungen gibt. Von Leichtfertigkeit können nur Männer und Frauen sprechen, die noch nie selbst mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert waren. Eine ungewollte Schwangerschaft kann für eine Frau eine Notlage bedeuten.
Braucht eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen will, die Genehmigung von ihrem Mann oder Freund?
Nein, denn die letzte Entscheidung kann nur die schwangere Frau treffen. Es kann aber der Frau helfen, über ihre Entscheidung zu sprechen und bei Beratungen eine Vertrauensperson mit zu nehmen.
Wie kommt es zur ungewollten Schwangerschaft!
Erklärungen können sein
Durchfall oder Erbrechen oder eine verspätete Einnahme der "Pille" kann deren Wirksamkeit einschränken. Auch die gleichzeitige Einnahme der "Pille" und anderer Medikamente kann die empfängnisverhütende Sicherheit der "Pille" verhindern. Besonders beeinträchtigend können Medikamente wirken, die Phenobarbital enthalten, bestimmte Schlaf-, Schmerz-, Migräne- und Beruhigungsmittel, bestimmte Rheumamittel und Mittel gegen Epilepsie. Gleiches gilt für Alkohol oder Drogenmißbrauch: schon ein leichter Rauschzustand kann die empfängnisverhütende Wirkung der "Pille" beeinträchtigen. Die Pille hat keine 100%ige Sicherheit - nur eine 97-99%ige Sicherheit.
Verhütungsfehler bei Kondombenutzung:
- Die Kondome waren ohne Prüfsiegel,
- beim Überziehen ist das Kondom z.B. durch Fingernägel beschädigt worden,
- das Kondom ist beim Rausziehen abgerutscht,
- das Kondom war überaltert.
- Es wurde garnicht verhütet sondern "coitus interruptus" praktiziert (der Partner versucht aufzupassen und den Penis vor dem Samenerguss aus der Vagina zu ziehen) oder gedacht, beim ersten Mal passiert ja nichts.
- Die Spirale ist verrutscht, wurde zulange getragen oder ist verloren gegangen.
- Es wurde nur an den sogenannten "fruchtbaren Tagen" verhütet.
- Die Frau hat das Diaphragma nach der Geburt nicht neu anpassen lassen.
- Eventuell wurde der Kurvenverlauf bei der natürlichen Familienplanung fehlgedeutet (z.B. das Lore-Agnes-Haus in Essen, bietet hierzu Schulungen an, s. Adresse der Beratungsstellen ) oder es liegen andere Gründe vor.
- oder es liegen andere Gründe vor.
Was muß ich während der Schwangerschaft beachten?
Während der Schwangerschaft sind seitens der Krankenkassen 12 Vorsorgeuntersuchungen möglich, die durch eine/n Gynäkolog/in/en oder/und eine Hebamme durchgeführt werden (siehe auch unter "Wie geht es weiter mit der Schwangerschaft").
Welche finanziellen Hilfen kann ich im Einzelfall bekommen, wenn ich mich für ein Kind entscheide?
Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, einmalige Beihilfen von der ALG II Behörde, Wohngeld, Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens". Über die zutreffenden Möglichkeiten beraten wir in unseren Beratungsstellen (siehe auch unter "Finanzielle und andere Hilfsmöglichkeiten").
Wie oft muß die "Pille" zur Verhütung von der Frau eingenommen werden?
Jeden Tag ein Mal am besten zur gleichen Zeit.
Wo bekommt man die Pille?
Der Arzt verordnet die Pille und das Rezept wird in der Apotheke eingelöst.
Wodurch unterscheidet sich die "Minipille" von der "Pille"?
Sie muß viel pünktlicher eingenommen werden und verhütet auf andere Weise die Schwangerschaft.
Wann sollte die "Minipille" eingenommen werden?
Immer zum gleichen Zeitpunkt - sehr pünktlich.
Was sind Schaumzäpfchen?
Ein relativ unsicheres Verhütungsmittel.
Wie lange kann eine "Spirale" als Verhütungsmittel in der Gebärmutter bleiben?
1-5 Jahre je nach Spirale.
Was ist ein Diaphragma?
Eine Gummikappe, die als Verhütungsmittel in der Scheide angewendet wird.
Wer paßt ein Diaphragma an?
Niedergelassene Gynäkologen/Gynäkologinnen, manche Hebammen und zum Beispiel eine Ärztin in unseren Beratungszentren (z.B. Lore Agnes Haus in Essen). (siehe auch unter Verhütung)
Wie lange wird Elterngeld bezahlt?
"Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann längstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeiträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen." Broschüre "Das neue Elterngeld" Umsetzung in die Praxis vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend S. 24
