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Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"

kann in Einzelfällen werdenden Müttern – auch in der Ausbildung – Hilfen gewähren, wenn alle gesetzlichen Leistungsansprüche ausgeschöpft sind oder nicht ausreichen.

Ziel der Bundesstiftung ist es, Mittel für ergänzende Hilfen zur Verfügung zu stellen. Sie können werdenden Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, gewährt oder für die Zeit nach der Geburt zugesagt werden. Mit dieser Hilfe soll ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert und eine Perspektive für ein Leben mit dem Kind eröffnet werden.

Die Mittel werden in der Regel durch die Bundesstiftung gewährt. Voraussetzung ist aber, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen, z. B. Unterhaltsvorschuß oder Sozialhilfe, nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.

Die Mittel aus der Stiftung werden nicht auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld und andere Sozialleistungen angerechnet, sondern teilweise zusätzlich zu diesen gezahlt.

In jedem Fall findet auch hier eine Überprüfung der Einkommenslage statt. Die Hilfen aus Mitteln der Bundesstiftung erhalten werdende Mütter nicht unmittelbar von der Bundesstiftung, sondern über Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern, z.B. durch Landesstiftungen, Beratungsstellen. Die Regelungen bezogen auf den bürokratischen Aufwand, Zielgruppen (z.B.: in einigen Bundesländern werden asylsuchende Schwangere ausgeschlossen), Höhe der bewilligten Mittel sind in den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt. Wenn Sie diese Hilfen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort findet ein Beratungsgespräch statt, bei dem gegebenenfalls ein Antrag auf Stiftungsmittel gestellt werden kann. Auf diese Hilfe besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen für Hilfen aus Mitteln der Bundesstiftung sind:

Infoblatt "Bundesstiftung Mutter und Kind"

zu beziehen in den Sprachen:

Bezugsstelle:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 481009
18132 Rostock
Tel.: 01805/ 778090
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Internet: www.bmfsfj.de