Das Beratungsgespräch
Das Beratungsgespräch ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtberatung, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen.
Über das Beratungsgesräch erhalten Sie am Ende eine Bescheinigung, die für den Arzt oder die Ärztin bestimmt ist, der/die den Schwangerschaftsabbruch vornimmt.
Nach dem Gesetz müssen 3 Tage zwischen dem Beratungsgespräch und dem Eingriff liegen. Die 12. Schwangerschaftswoche nach Empfägnis darf dann nicht überschritten sein.
Viele Frauen stehen dem gesetzlich verpflichtenden Beratungsgespräch eher skeptisch gegenüber, da es in der Öffentlichkeit wenig Informationen gibt, welche Möglichkeiten und Inhalte das Gespräch bietet.
Beratungsstellen die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten werden nur anerkannt, wenn der/die Berater/-innen speziell für diese Beratung geschult werden. So begegnen Ihnen in den Beratungsstellen professionelle und erfahrene Beraterinnen und Berater.
Egal, ob Sie sich über die wirtschaftlichen Hilfsmöglichkeiten informieren wollen oder einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
Der/die Berater/-in wird Ihnen in dieser Situation daher rücksichtsvoll und verständnisvoll begegnen und Sie unterstützen, wo Hilfe geboten ist. Nach einem offenen Gespräch treffen Sie letztendlich die Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft. In der Beratung wird zum Beispiel erwartet, dass Sie Gründe für den eventuell gewünschten Schwangerschaftsabbruch nennen, gleichzeitig wird aber auch respektiert, wenn Sie auf bestimmte Fragen nicht antworten möchten. Wenn Gründe genannt werden, können die Berater/-innen gezielte Hilfsmöglichkeiten vorstellen.
Am Ende der Beratung erhalten Sie auf Ihren Wunsch die Beratungsbescheinigung und, sofern gewünscht, weiteres Informationsmaterial.
